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Fragen & Antworten rund um Inkasso für Schuldner

Was tun, wenn eine Mahnung von einem Inkassoinstitut kommt?

Wenn man die Forderung nicht zuordnen kann: Unterlagen überprüfen, Rechnungen durchsehen, Zahlungsbelege kontrollieren. Wichtig und sehr oft hilfreich ist auch ein Blick auf den Kontoauszug, ob eine entsprechende Abbuchung vermerkt ist. Falls ja, könnte es eine Überschneidung Zahlung/Mahnung gegeben haben. In diesem Fall verständigt man das Inkassobüro und schickt einen Beleg für die bereits erfolgte Bezahlung. Das Inkassobüro setzt sich dann mit dem Gläubiger in Verbindung.
Sollte man die Bezahlung der Rechnung vergessen haben, ist der geforderte Betrag innerhalb der im Schreiben angegebenen Frist an das Inkassobüro zu zahlen.

Was tun, wenn man den Gläubiger nicht kennt und keine Geschäftsbeziehung mit ihm hatte?

Umgehend Kontakt zum Inkassobüro aufnehmen und die entsprechenden Unterlagen, die die Richtigkeit der Forderung belegen, einfordern.

Was tun, wenn die Forderung zu Recht besteht, man sie aber im Moment nicht begleichen kann?

Umgehend Kontakt zum Inkassobüro aufnehmen. Wer einfach nicht reagiert, muss mit weiteren Mahnungen, Anrufen, Merkosten oder sogar mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens rechnen, was mit erheblichen zusätzlichen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden ist.

Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es bei Zahlungsschwierigkeiten?

Die geringsten Kosten entstehen bei der sofortigen Bezahlung der Forderung. Sollte diese nicht möglich sein, so kann man um Ratenzahlung oder um einen Zahlungsaufschub ersuchen. Das Inkassobüro leitet eine entsprechende Anfrage an den Gläubiger weiter und trifft eine Vereinbarung, mit der beide Seiten einverstanden sein können.

Was ist bei Ansuchen auf Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung zu beachten?

Diese Ansuchen immer schriftlich und mit der Angabe von Gründen stellen. Die Ratenhöhe muss so gewählt werden, dass die Rückzahlung schnellst möglich erfolgt. Ein Ansuchen, das regelmäßige Zahlungen mit einer möglichst kurzen Tilgungsdauer für den Gesamtbetrag vorsieht, wobei eine erste Zahlung am besten vorweg erfolgt, hat die besten Chancen, beim Gläubiger Akzeptanz zu finden.

Muss der Gläubiger selbst auch mahnen?

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zu mahnen. Erfahrungsgemäß erinnert aber jeder Gläubiger zumindest einmal daran, dass die Rechnung noch unbeglichen und somit umgehend zu bezahlen ist.

Warum mahnt der Gläubiger nicht selbst?

Inkassobüros stellen in ihrer Expertenrolle eine perfekte Ergänzung bzw. Unterstützung für das eigene Forderungsmanagement dar. Sie fungieren als verlängerter Arm des Gläubigers, wenn dessen eigene Mahnung ohne Erfolg geblieben ist.

Muss der Schuldner die vorgeschriebenen Inkassokosten und Verzugszinsen bezahlen?

Ja, wenn die Forderung zu Recht besteht, ist der Schuldner aufgrund schadenersatzrechtlicher Vorschriften verpflichtet, die Inkassokosten und Verzugszinsen zu bezahlen. Für Inkassokosten gelten Höchstsätze gemäß der Gebührenverordnung für Inkassoinstitute.

Kann die offene Verbindlichkeit auch direkt an den Gläubiger bezahlt werden?

Nach Einschaltung eines Inkassobüros wird empfohlen, direkt an das Inkassobüro zu bezahlen. Zahlungen an den Gläubiger verzögern den Abschluss des Verfahrens, führen zu unnötigen Rückfragen und unter Umständen zu weiteren Kosten. Das Inkassobüro trägt die Vermittlerrolle zwischen Gläubiger und Schuldner.

Was tun, wenn sich Name oder Anschrift des Schuldners während des Inkassoverfahrens ändert?

Wer das Inkassobüro über diese Änderungen informiert, erspart sich eventuelle weitere Kosten für Mahnschreiben, Anschriftenerhebungen, Ermittlung der Vermögenslage etc.

Kontakt

ACREDIA Versicherung AG

Himmelpfortgasse 29, 1010 Wien